AGB´s
AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.
Diese Vertragsbedingungen gelten für sämtliche in dem Tattoostudio „Colours of Horizon“ mit Sitz in Weißwasser, Glückaufstraße 11a, anzufertigenden Tätowierungen und Piercings unabhängig von der jeweils ausführenden Person.
2.
Sämtliche vertraglichen Verpflichtungen mit Bezug auf die Erstellung einer Tätowierung und Piercings entstehen im Falle der in dem Studio Tätigen immer und ausschließlich zwischen dem beauftragten Tätowierer/ Piercer persönlich und dem Kunden.
3.
Kinder und Jugendliche unter 17 Jahren werden im Studio “Colours of Horizon” nicht tätowiert.
Personen die nicht im geistigen Zustand oder gesetzlich Geschäftsfähig sind, werden nur nach freier Einschätzung des Tätowierers tätowiert, wenn eine nachweisliche betreuungs berechtigte juristische Person mit anwesend ist, dieses belegen kann und schriftlich dem Eingriff zustimmt.
4.
Ein Vertrag kommt mit der Unterschrift des Kunden, der Einverständniserklärung, automatisch zustande.
5.
Die Entwurfszeichnung wird vor vereinbarten Termin fertiggestellt.
Nach Fertigstellung des Entwurfes, zum vereinbarten Termin, auch wenn keine Tätowierung zu Stande kommt, ist der Kunde nicht berechtigt, den Entwurf zu vervielfältigen, in Fremdstudios auszuführen zu lassen oder an Dritte, in jeglicher Form, weiterzugeben.
kleine Änderungen vom Kunden aus z.B. farbliche Gestaltung, Schriftzüge o.Ä. sind am Tag des vereinbarten Termins möglich. Komplette Motiv Änderungen, kurzfristig 1-5 Arbeitstage vor Termin oder am vereinbarten Tag des Termins, lassen den geschlossenen Vertrag zwischen Studio und Kunden erlöschen.
Der Kunde muss für diese Änderung einen neue vertragliche Vereinbarung mit dem Studio schließen.
6.
In der Regel können kaum bis keine Pauschalpreise festgesetzt werden.
Werden Paulschalpreise vertraglich festgesetzt, bestehen diese nur für den einen entstanden zeichnerischen Entwurf
der in eine Tätowierung umgewandelt werden soll und kann auf keine anderen Motive, Größen und Körperstellen übertragen werden.
Dahingehend kann man keine verbindliche Vorhersage der Dauer des Tätowierens bestimmen, da dies von vielen Einflüssen abhängt, z.B. Schmerztoleranz des Kunden und dessen Hautbeschaffenheit.
Soweit ein Tagestermin vereinbart ist, dauert der jeweilige Termin mindestens 5 Stunden. Diese sind von dem Kunden auch dann vollständig zu bezahlen, wenn er die Sitzung vor Ablauf dieser Zeit abbricht.
7.
Gutscheine aus unserem Studio sind frei übertragbar und unterliegen der gesetzlichen Verjährung von 3 Jahren.
In begründeten Fällen behalten wir uns das Recht vor, auch hier eine Tätowierung abzulehnen, wenn die Voraussetzungen nicht gegeben sind, siehe Absatz 3 und Absatz 11.
8.
Mit der Anzahlung, im Studio oder über die Website www.coloursofhorizon.de ,wird der Tattoo Termin fixiert. Eine Rückzahlung an den Kunden ist nur in einer frei übertragbaren Gutscheinform möglich, dies gilt nicht, wenn dem Kunden im Einzelfall ein unzumutbarer Ausfallgrund nahelegt.
Eine Rückzahlung als Gutschein findet nur statt, wenn:
spätestens 3 Arbeitstage vor Durchführung des ersten Termins eine Absage von dem Kunden oder Tätowierer stattfindet.
Die Rückzahlung ist ausgeschlossen, wenn:
mit der Tätowierung schon begonnen wurde, zum vereinbarten Termin ohne
Absage nicht erschienen oder bei nicht rechtzeitiger Absage.
Die Anzahlung wird mit dem letzten vereinbarten Termin im Gesamtpreis verrechnet.
9.
Erfolgt die Terminabsage aufgrund von Umständen des Kunden, so liegt es im Ermessen des Tätowierers, einen Ersatztermin zu vereinbaren.
Ein Recht auf bevorzugte Behandlung bei der Vergabe eines Ersatztermins besteht nicht.
In Fällen einer Terminabsage durch den Tätowierer wird ein Ersatztermin vereinbart.
Die Terminvereinbarung ist nur bindend, wenn sie durch uns in Textform bestätigt wird.
10.
Nach einem jedem durchgeführten Termin, ist die erbrachte Leistung als Barzahlung oder EC-zahlung unverzüglich zu entrichten.
11.
Die Durchführung eines jeden Termins steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sich bei diesem nicht in einem Zustand befindet, welcher der Durchführung der Tätowierung entgegensteht.
Hierzu zählen:
Ansteckende Erkrankungen (z.B. Hepatitis C, HIV, Grippe, Covid 19 usw.)
Alkohol- oder Betäubungsmittel Intoxikation;
Einnahme gerinnungshemmender oder sonstiger Mittel oder Medikamente, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren. Dieses gilt insbesondere auch für blutdrucksteigernde Substanzen; nicht abgesprochene Applikation von Oberflächenanästhetika;
Erkrankungen, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren;
eine bekannte Allergie gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben oder sonstige Tätowiermittel;
ein für den Tätowierer unzumutbarer hygienischer Zustand des Kunden;
ein Geistes- oder Reifezustand, welcher der wirksamen Einwilligung in eine Körperverletzung entgegensteht;Schwangerschaft oder Stillzeit einer Kundin.
Dasselbe gilt, wenn der Kunde sich auf eine Art und Weise verhält, welche die erfolgreiche Durchführung des Tätowierens als unsicher erscheinen lässt.
Der Kunde muss zu jedem Termin die schriftliche Einwilligungserklärung aktualisieren.
Unterlässt er dieses oder ist er rein rechtlich nicht in der Lage dieses auszuüben, so wird dieses Verhalten als verspätete Terminabsage des Kunden geahndet und mit einer Aufwandsentschädigung des vereinbarten Pauschalbetrages oder Stundensatzes in Rechnung gestellt.
Für fehlerhafte oder unvollständige Angaben übernehmen wir keine Haftung.
Sollte der Kunde Falschangaben bei der schriftlichen Einwilligungserklärung abgeben, so haftet der Kunde für jedweilige entstehende Schäden, diese beinhalten z.B. rechtliche - und Honorar Schädigungen und werden dem Kunden bei entsprechenden Dienstausfall in Rechnung gestellt.
12.
Handelt es sich um ein Cover-Up wird keine Gewähr übernommen, dass eine vollständige Überdeckung des alten Tattoos erlangt wird. Es wird darauf hingewiesen das es zu Wechselwirkungen zwischen den bereits vorhandenen und neu einzubringenden Tattoofarben geben kann und eventuell zu ästhetisch unerwünschten Ergebnissen führt, die nicht vorhersehbar sind z.B. Narbenbildung, Allergische Reaktionen usw.
Für solche etwaigen Reaktionen, zwischen dem bestehenden Tattoo und dem Cover-Up übernehmen wir keine Haftung.
13.
Es kann des Weiteren keine Haftung für, im Vorfeld Laser behandelte Hautstellen, Solarium geschädigter Haut und bereits vernarbte Hautarealen übernommen werden. Da diese die Haltbarkeit und Qualität der Tätowierung mindern können und es zu Narbenbildung, Farbabweichungen, Farbverläufen, Wundheilungsstörungen und sonstigen unerwünschten Effekten führen kann.
14.
Der Kunde wird ausdrücklich aufgefordert, jegliche orthografische Richtigkeiten von Schriftzügen
- Egal in welcher Sprach-,Datumsangaben etc. auf seine Richtigkeit zu überprüfen und zu versichern, dass der begehrte Schriftzug eine korrekte Rechtschreibung aufweist. Dahingehend übernehmen wir keine Haftung für etwaige Fehler bei Datumsangaben und Schriftzügen.
15.
Für Komplikationen, welche außerhalb unserer Beherrschbarkeit liegen (z.B. Pigment Migrationen - sogenannte Blowouts - aufgrund einer dafür prädestinierten Hautbeschaffenheit, allergische oder nicht allergische Fremdkörperreaktionen sowie Phototoxische Reaktionen auf eine Tätowierfarbe, usw.) können wir keine Haftung übernehmen. Dasselbe gilt für Defizite der Tätowierung, welche auf einer Nichtbeachtung der in Ziffer 11 dieser Vertragsbedingungen beruhen.
16.
Für Komplikationen bei der Wundheilung und daraus möglicherweise resultierende Folgen (Wundinfektionen, Vernarbungen, Beschädigungen einer Tätowierung etc.) infolge von Nachsorge Fehlern oder Nachlässigkeiten durch den Kunden wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Der Kunde wird aufgefordert, sich an die ihm überlassene Pflegeanleitung zu halten und im Falle eines unerwarteten Heilungsverlaufs unmittelbar mit uns in Kontakt zu treten oder – bei erheblichen Problemen oder Komplikationen außerhalb unserer Geschäftszeiten – einen fachlich versierten Arzt aufzusuchen.
17.
Sollte es im Zuge der Abheilung einer Tätowierung zu Farbverlusten der Tätowierung kommen, so kann der Kunde ein unentgeltliches Nachstechen nur dann verlangen, wenn diese ihre Ursache nicht in einer unsachgemäßen Pflege der Tätowierung nach der Durchführung des Termins oder einer Nichtbeachtung der Ziffer 11 dieser Vertragsbedingungen hat oder durch nachteilige Umwelteinflüsse (UV-Exposition) entstanden ist.
In allen anderen Fällen sind Nachstechtermine entgeltlich. Soweit der Kunde nicht binnen 3 Monaten nach Vollendung der Tätowierung anzeigt, dass ein unverschuldeter Farbverlust eingetreten ist, wird vermutet, dass ein solcher durch den Kunden verschuldet oder durch Umwelteinflüsse entstanden ist.
18.
Wir können und werden nicht überprüfen, ob eine von Kunden uns überlassene zeichnerische oder fotografische Vorlage frei von Rechten Dritten ist. Der Kunde versichert gegenüber Colours of Horizon, dass er die Rechte an solchen Vorlagen besitzt und stellt uns von sämtlichen Forderungen Dritter frei, die aus einer dennoch erfolgten Rechtsverletzung uns gegenüber erhoben werden.
19.
Der Kunde gewährt dem Tätowierer ein unentgeltliches, inhaltlich, räumlich, sowie zeitlich unbeschränktes Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an sämtlichen Fotografien, welche dieser von der erstellten Arbeit anfertigt.
20.
Wir haften nicht für den Verlust oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen des Kunden, welche dieser mit in das Tattoostudio bringt. Wir weisen darauf hin, dass Kleidung und Schuhwerk bei Verschmutzung bzw. Beschädigung durch Farbe, Desinfektionsmittel und sonstige Materialien nicht ersetzt werden, es sei denn, die Verschmutzung bzw. Beschädigung wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt.
21.
Es gelten ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweils gültigen Fassung, soweit diese nicht zu diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen.
Stand, 22.12.2023